Besoldung, Beförderung, Funktionsstellen usw.

Gurti23
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Besoldung, Beförderung, Funktionsstellen usw.

Beitrag von Gurti23 »

Hallo liebe Forumsmitglieder,

falls diese Frage schon gestellt wurde, tut es mir leid, aber über die Suchfunktion kam keine ausreichende Antwort.

In meinem Lehrerfreundeskreis (wohlgemerkt alles "Neulehrer") kam neulich die Frage auf, wann man denn eigentlich in eine nächste Gehaltsstufe aufsteigt bzw. welche Bedingungen usw. man dafür erfüllen muss. Also es ist natürlich klar, dass das Ganze, wie auf dem Besoldungsbogen für Beamte in Bayern angegeben ist, im Zwei- bzw. Dreijahresturnus vonstatten geht, aber wann kommt man z.B. in A14 oder wann wird man Oberstudienrat oder ist man das dann sozusagen mit A14?
Welche Funktionsstellen gibt es und was bringen die?
Gibt es dazu ein Geheft oder gültige Regelungen?

Ist das irgendwo genau festgehalten?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Liebe Grüße
Gurti

Illi-Noize
Moderator
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Re: Besoldung, Beförderung, Funktionsstellen usw.

Beitrag von Illi-Noize »

Ich denke, dass Dir der BPV (http://www.bpv.de/) da ziemlich genau Auskunft geben kann. Es gibt ja auch noch die Möglichkeit "plus Z", da gibt's auch ein wenig mehr Kohle.

Ich weiß nicht, wie aktuell
http://www.bpv.de/hauptpersonalrat/befo ... /index.php
ist.
Dort kann man als Mitglied die Beförderungen wohl berechnen lassen.

Hier noch eine andere Quelle, die allerdings veraltet ist:
http://www.herr-rau.de/wordpress/2007/0 ... eilung.htm
Wann ich befördert werde, hängt von meinem Prädikat ab. Beim Philologenverband gibt es Details dazu*. Wenn ich die Tabelle richtig lese, heißt das zum Beispiel: Habe ich jetzt das Prädikat UB und beim letzten Durchgang 9 Punkte gehabt, werde ich 9 1/4 Jahre nach meiner Lebenszeitverbeamtung Oberstudienrat (A14, siehe Wieviel verdienen Lehrer eigentlich?). Habe ich jeweils eine Stufe schlechter gehabt, sind es 10 Jahre und 10 Monate. Die genauen Zahlen hängen davon ab, wieviel freie Haushaltsstellen da sind.
*Auf der Seite ist hier leider ein toter Link

Stark
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Re: Besoldung, Beförderung, Funktionsstellen usw.

Beitrag von Stark »

Was Illi da schreibt, stimmt schon so in etwa. Die Regelbeförderung auf A14 hängt von zwei Faktoren ab: von deinen Beurteilungsnoten (NACH Lebenszeitverbeamtung) und davon, wie viele Funktionsstellen (A15) die Staatsregierung schafft.
Durch deine Beurteilungsnoten wird ein sogenanntes fiktives Beförderungsdatum errechnet. Fiktiv deswegen, weil die Beförderung in Wirklichkeit davon abhängt, wie viele A15-Stellen frei/geschaffen werden, so dass bisherige OStRe aufrücken und ihre A14-Stellen für StRe freimachen. Dann werden die freien Stellen besetzt, indem die Liste der fiktiven Beförderungen abgearbeitet wird. Derzeit wird ca. zwei Jahre VOR fiktivem Datum befördert.

Regelbeurteiulungen werden in einem "Notensystem" mit sieben Stufen erstellt. Für eine Erstbeurteilung ist eine 4 ("EN") bei leicht überdurchschnittlichem Engagement normal. Wer nur durchschnittlich engagiert ist, kann eher mit einer 5 rechnen. Ist man sehr engagiert - und zwar in den richtigen Gebieten, die laut Beurteilungserlass beurteilungsrelevant sind, kann man auch mal eine 3 ("UB") bekommen. Es gibt vereinzelt Kollegen, die bei Erstbeurteilung auch schon die 2 bekommen haben, aber das sind dann die, die aufgrund karrieretechnischer Ambitionen quasi in der Schule leben.

[...]

Es ist ein seltsames, etwas undurchsichtiges System, langfristig aber angenehmer und planbarer als das System in anderen Bundesländern, in denen für jede Beförderung eine umständliche Revision notwendig ist. Wohlgemerkt: "Angenehmer und planbarer", nicht unbedingt "sinnvoller".


Richtlinien:
http://www.bllv.de/fileadmin/Dateien/mi ... t_2014.pdf

und

www.km.bayern.de/download/3629_2030.2.3uk618.pdf
[Das ist der offizielle Erlass, allerdings vom vergangenen Beurteilungszeitraum, der bis 2011 ging. Keine Ahnung, ob es aktuell Änderungen gab.]
Zuletzt geändert von Stark am 14.12.2013, 18:51:26, insgesamt 1-mal geändert.

Blackadder

Re: Besoldung, Beförderung, Funktionsstellen usw.

Beitrag von Blackadder »

Oberstudienrat oder ist man das dann sozusagen mit A14
ja, für Gym/BY gilt:
StR = A13Z
OStR = A14
StD = A15
StD als Stellvertr. Schulleiter = A15Z
OStD = A16

Von A13 nach A14 wird im Regelfall jeder befördert, wenn er nur lang genug wartet (=Regelbeförderung). Die Wartezeit hängt von den letzten beiden Beurteilungen ab, wobei die letzte stärker gewichtet wird als die vorletzte.

Von A14 nach A15 wird nur befördert, wer eine sog. Funktionsstelle hat. Die Wartezeit hängt hier neben den Beurteilungen insbesondere von der sog. Wertigkeit der Funktion und der Dauer der Ausübung ab.
Beispiel hierfür sind: (um so kleiner die Zahl, um so höher die Wertigkeit)
Wertigkeit 0: Stellvertretender Schulleiter
W 1: Mitarbeiter Dir., Fach-Seminarlehrer
W 2: Fachbetreuer großer Fachschaften (i.d.R. Deutsch, Mathe - richtet sich nach der Anzahl der unterrichteten Wochenstunden an der Schule), Seminarlehrer Päd/Psy/Grundfragen, Oberstufen Koordinatoren, Systembetreuer
W 3: Fachbetreuer mittlere Fachschaften, Unter-/Mittelstufenbetreuer
W 4: Fachbetreuer kleiner Fachschaften
(W 5: Sammlungsleiter - 5 allein genügt aber nicht zur Beförderung nach A15)
Aufwertungen durch Kombinationen sind möglich, z.B. Fachbetreuer mittlere Fachschaft + Sammlungsleiter = W 2

Drops
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Re: Besoldung, Beförderung, Funktionsstellen usw.

Beitrag von Drops »

Blackadder hat geschrieben: Von A13 nach A14 wird im Regelfall jeder befördert, wenn er nur lang genug wartet (=Regelbeförderung). Die Wartezeit hängt von den letzten beiden Beurteilungen ab, wobei die letzte stärker gewichtet wird als die vorletzte.
Find ich interessant, dass es diese Regelbeförderung in Bayern noch gibt. Bei uns wurde sie längst abgeschafft. Irgendwie scheint Bayern wirklich das schulische Paradies zu sein... 8)

Blackadder

Re: Besoldung, Beförderung, Funktionsstellen usw.

Beitrag von Blackadder »

Drops hat geschrieben:Find ich interessant, dass es diese Regelbeförderung in Bayern noch gibt. Bei uns wurde sie längst abgeschafft. Irgendwie scheint Bayern wirklich das schulische Paradies zu sein... 8)
Das stimmt, wir dürfen uns da wirklich nicht nicht beschweren.

Sollte die Regelbeförderung auch bei uns fallen, würde sich der Freistaat viel Geld sparen. Ideen dazu gibt es, etwa Beförderung nach A14 nur mit Funktion, nach A15 nur mit Wertigkeit 1.

Stark
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Re: Besoldung, Beförderung, Funktionsstellen usw.

Beitrag von Stark »

Blackadder hat geschrieben: Sollte die Regelbeförderung auch bei uns fallen, würde sich der Freistaat viel Geld sparen. Ideen dazu gibt es, etwa Beförderung nach A14 nur mit Funktion, nach A15 nur mit Wertigkeit 1.
Interessant wäre dann, ob sich Bayern auch an die Definition von "Funktionsstellen" an die anderen Bundesländer anpassen würde. Dort werden viele Aufgaben als A14-Funktionen definiert, für die man im Freistaat nur Anrechnungsstunden bekommt - wenn man Glück hat. Oft genug gibt es gar keine Entlastung/Vergütung. Ich denke da an Lehrmittelbibliothek, Legastheniebeauftragte, Medienwart etc.

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