Längere Krankschreibung

Wer sich seine Sorgen und Nöte mit dem Referendariat von der Seele reden will, ist hier richtig. Vielleicht gibt es ja jemanden, der einen guten Rat hat.
Jona Marie
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Längere Krankschreibung

Beitrag von Jona Marie »

Hallo, wer von euch kennt sich mit einer längeren Krankschreibung im Ref aus? Ich bin nun schon seit bald 6 Monaten wegen Burn Out krankgeschrieben. Bisher bekomme ich noch Gehalt. Wisst ihr, wie lange das so sein wird? Und was passiert, wenn man nach der Krankschreibung kündigen will. Muss man dann das Gehalt zurückzahlen? Wer war schon mal in einer solchen Situation? Liebe Grüße und lieben Dank im Voraus für die Antwort JONA

Knochenhund
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Beitrag von Knochenhund »

du bist Beamtin a.W.

Kündigen können Beamte nicht (kein Arbeitsvertrag!), du kannst aber jderzeit um deine Entlassung bitten!
Zurückzahlen mußt du nixx.

Bei Verlängerung des Refs könmnen d Bezüge auf 75% (oda so) red. werden


Grüße

Rike
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Beitrag von Rike »

Ich habe das mal am Rande bei einem Referendar unseres Seminars mitbekommen, der auch sehr lange krank war (psychisch bedingt - die Ursachen lagen im Ref.), der nach einer gewissen Zeit (wie lange er schon krank geschrieben war, weiß ich nicht, müssten aber auch mind. 6 Monate gewesen sein) zum Amtsarzt geschickt wurde, um seine Dienstfähigkeit zu überprüfen. Dort wurde dann festgehalten, dass er nicht diestfähig ist und wurde daraufhin entlassen. Dass du irgendetwas zurückzahlen musst, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, da du ja regulär krankgeschrieben warst.

Jogi.1973
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Beitrag von Jogi.1973 »

Hallo Jonamarie,

würde mich auch interessieren, weil mein bester Freund zur Zeit glaube ich in einer ähnlichen Lage ist, wie du warst (siehe Thema Schüler mobben Reffie). Er wird auch sehr lange Zeit krank geschrieben sein und voraussichtlich nicht in den Beruf zurückkehren. Ich vermute, dass ein Amtsarzt seine Dienstunfähigkeit überprüfen muss und dann seine Verbeamtung widerrufen wird. Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen dass er die Bezüge zurückzahlen muss, weil auch Angestellte recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben. Das dürfte bei Beamten eigentlich nicht anders sein. Allerdings bekommen Angestellte nur 70%, Beamte volle Bezüge, oder? Wenn du das Ref weiterführst und verlängerst, dann werden jedenfalls die Bezüge gekürzt.
Dir viel Glück!
Jogi

eicuc
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Beitrag von eicuc »

Hallo Jona,

also zurück zahlen musst du das Gehalt, was du während deiner Krankschreibung gezahlt bekommst, nicht. Wenn du nach einem Unfall die selbe Zeit im Krankenhaus und in der Reha verbracht hast, kann das Geld ja schließlich auch nicht von dir zurück verlangt werden. Die Art der Erkrankung spielt in dem Fall keine Rolle.
Allerdings würde ich dir raten, nachdem deine Krankschreibung ausgelaufen ist, sprich, wenn du wieder gesund bist, direkt den Kontakt zum Seminarleiter zu suchen und von dir aus um die Entlassung zu bitten. Wenn du nämlich vom Seminarleiter zum Amtsarzt geschickt wirst und dieser dir bei dir die Dienstunfähigkeit feststellt, kannst du "lebenslänglich" nicht zurück in den Staatsdienst. Soweit ich weiß, erstreckt sich das dann nicht nur auf das Lehramt, sondern auf alle Bereiche, in denen man vom Staat eingestellt wird.

LG und weiterhin Gute Besserung,
eicuc

Luna-Marie
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Beitrag von Luna-Marie »

Hallo Jona Marie,

nein, du musst das geld nicht zurückzahlen. Ich war einmal 2 Monate lang krank geschrieben und bei mir war es so, dass das Seminar von selbst auf mich zukam und das Gespräch mit mir suchte. Sie fragten, was mit mir los ist, wie es weitergehen soll, etc., und ich musste auch Stellung beziehen. Fragt dich niemand vom Seminar? Sie rieten mir ebenfalls damals, wenn, dann von selbst zu kündigen, denn wenn es soweit kommt, dass der Staat dir kündigt, bist du in der Tat für den Staat "verloren", da hat eicuc Recht. Das Seminar hat ja auch die Aufgabe, auch Ansprechpartner zu sein und sich um den Ref zu kümmern.

LG Luna

Jona Marie
Beiträge: 172
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Danke für die Antworten

Beitrag von Jona Marie »

Vielen Dank für eure Antworten. Habe natürlich schon Gespräche mit dem Seminar geführt und war auch schon beim Amtsarzt, weil ich ja bereits im Prüfungsverfahren bin und Prüfungsunfähigkeit festgestellt werden musste. Ich habe nur das Gerücht gehört, dass wenn man krankgeschrieben war und dann einen Antrag auf Entlassung stellt, möglicherweise das Gehalt zurückzahlen muss?! Mag ja nur ein Gerücht sein, weiß ja nicht... ??! Seid ihr also ganz sicher, dass man nix zurückzahlen muss?

Ganz liebe Grüße

Sabine

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