Wiedereinstieg in das Referendariat nach Depressionen

Mrs. Schnut
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Wiedereinstieg in das Referendariat nach Depressionen

Beitrag von Mrs. Schnut »

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und habe mich in den vergangenen Tagen in den bereits vorhandenen Chats umgeschaut. Dabei habe ich bereits viele brauchbare Informationen zu meinem Sachverhalt gefunden. Da ich allerdings weitere Fragen habe, auf die bisher keine Antworten gefunden habe, hoffe ich, dass ihr mir weiterhelfen könnt...

Ich habe in NRW mein Ref. zum 1.5.15 begonnen und früh festgestellt, dass ich nicht selbstgesteuert arbeite. Durch meine schlechte Selbstwahrnehmung i. V. m. meinem Perfektionismus habe ich mich total überarbeitet und bin schlussendlich Anfang 2016 zusammengebrochen.

Meine schwere depressive Episode wurde in rund zwei Monaten stationär behandelt. Nach schnellen Besserungen half mir die stationäre Behandlung nicht mehr weiter, sodass ich die Therapie nach zwei Mon. abgebrochen habe. Durch einen Stressbewältigungskurs sowie der Unterstützung meiner Psychotherapeutin bin ich nun wieder gestärkt und habe vieles über mich und im Umgang mit Depressionen gelernt (Auslöser, Selbstbeachtung etc.), was mir auf meinem weiteren Weg sehr sehr helfen wird. In der Zeit meiner Erkrankung habe ich aus "wichtigem Grund" gekündigt, sodass mir der Wiedereinstieg möglich ist. Ich habe mich von der Prüfung zum zweiten Staatsexamen wieder abgemeldet, sodass ich noch meine zwei Versuche habe.

Nun habe ich mich wieder auf das Ref. in NRW beworben. Ich gehe davon aus, dass ich kurzfristig zur amtsärztlichen Untersuchung muss.

Ich möchte beim Amtsarzt offen mit meiner Situation und meiner positiven Entwicklung umgehen, da ich meine Ausbildung zum Lehrer abschließen und als Lehrer arbeiten möchte (der Job macht mir richtig viel Spaß). Eine Verbeamtung spielt für mich hierbei untergeordnete Rolle, da ich einfach nur Lehrer sein möchte!

Nun nach der langen Einleitung zu meinen Fragen:
Wass muss der Amtsarzt in meinem Fall des Wiedereinstiegs in das Ref. (Verbeamtung auf Probe) feststellen? Dienstfähigkeit oder gleich auch die Möglichkeit der Verbeamtung?

Da ich bei Wiedereinstellung wieder eine Anstellung auf "Verbeamtung auf Probe" erhalte und ich beim erstmaligen Einstieg nicht zum Amtsarzt musste, kann es sich aus meiner Sicht lediglich um die Prüfung meiner Dienstfähigkeit handeln. Seht ihr das anders?

Habt ihr vielleicht auch allgemeine Tipps für die amtsärztliche Untersuchung???

Ich würde mich sehr über eure Antworten freuen... :)

Wünsche euch einen schönen Feiertag!!!

tiger
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Re: Wiedereinstieg in das Referendariat nach Depressionen

Beitrag von tiger »

Du bringst da was durcheinander: Die Verbeamtung auf Probe erfolgt nach dem zweiten Staatsexamen, die Verbeamtung während des Referendariats läuft "auf Widerruf". Ob dazu eine Einstellungsuntersuchung notwendig ist, hängt vom Bundesland ab. Jedenfalls dürfte es schwer sein, die einen Wiedereintritt ins Referendariat aus gesundheitlichen Gründen zu versagen; dazu müsste der Amtsarzt ja davon ausgehen, dass du nur mit geringer Wahrscheinlichkeit die 18 Monate Referendariat überstehst.

Mrs. Schnut
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Re: Wiedereinstieg in das Referendariat nach Depressionen

Beitrag von Mrs. Schnut »

Da hast du Recht. Ich meine die Verbeamtung auf Widerruf. :)

Die Einstellungsuntersuchung wird definitiv kommen, so viel weiß ich bereits heut.

Die Frage für mich stellt sich dahingehend, ob mir der Wiedereinstieg wiedersagt werden kann?

Da ich bereits die Hälfte der Zeit und Prüfungen absolviert habe (Notenschnitt 2, ergibt sich aus dem Zwischenbericht), die mir auch angerechnet bleiben, beschränkt sich meine Restzeit auf rund 6 bis 9 Monate.

RefiNeu
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Re: Wiedereinstieg in das Referendariat nach Depressionen

Beitrag von RefiNeu »

Beim Wiedereinstieg in NRW musst du immer mindestens 12 Monate ableisten, auch wenn du eigentlich nur noch weniger Restzeit hättest.

Hast du den Zwischenbericht mit den Noten auch bekommen oder war das nur eine mündliche Aussage?

Mrs. Schnut
Beiträge: 9
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Re: Wiedereinstieg in das Referendariat nach Depressionen

Beitrag von Mrs. Schnut »

Ich habe einen Bericht von der Schule und einen vom Seminar. Das sind wohl eher Zwischenberichte als Abschlussberichte. Zwölf Monate klingen ganz gut, zumal ich die Hälfte der UBs absolviert habe.

Würdet ihr euch an meiner Stelle keine Sorgen wegen der anstehenden Amtsuntersuchung machen?

Rets
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Re: Wiedereinstieg in das Referendariat nach Depressionen

Beitrag von Rets »

Die amtsärztliche Untersuchung für das Ref bezieht sich wirklich nur auf die Dienstfähigkeit für die nächsten (dann ja bei dir nur noch) 12 Monate.

Denkst du, dass du in den nächsten 12 Monaten wieder dienstunfähig wirst und Ref ein zweites Mal unterbrechen musst?
Denkst du, dass es sehr konkrete, objektive Anhaltspunkte dafür gibt?

Auf diese beiden Fragen müsstest du schon jeweils ein sehr sehr deutliches "JA" formulieren, damit der Amtsarzt sich gegen das Ref quer stellt.

Für mich liest sich das hier nicht so, als wenn du da gefährdet wärest. Daher würde ich mir keine Sorgen machen.

Jula13
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Re: Wiedereinstieg in das Referendariat nach Depressionen

Beitrag von Jula13 »

Mir ist nicht bekannt, dass man in NRW überhaupt vor dem Ref zum Amtsarzt muss. Ist das im Falle der Unterbrechung wegen Krankheit nötig?

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