Verbeamtung BW - Ausnahmen bei der Höchstaltersgrenze?

Cavaradossi
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Verbeamtung BW - Ausnahmen bei der Höchstaltersgrenze?

Beitrag von Cavaradossi »

Wie das KuMi BW mitteilt, wird man ab dem Tag, an dem man 45 Jahre alt wird, i.d.R. nicht mehr verbeamtet. Wenn man nun als Quereinsteiger, Späteinsteiger, Langstudierer oder Langzeitaussetzer mit genau 45 das Ref beendet, wird man wohl nicht mehr verbeamtet, oder bezieht sich der Stichtag auf den Beginn des Beamtenverhältnisses auf Widerruf, also der Beginn des Refs? Eher nicht, oder?

Heißt das also, dass man mit 43 zu Beginn des Refs noch auf Widerruf verbeamtet wird, obwohl man nach dem Ref keine Chance auf Verbeamtung hat? Kann das jemand bestätigen?

Und kennt eventuell jemand Ausnahmen, also Fälle, in denen ein Gym-Lehrer mit über 45 in BW noch verbeamtet wurde?

Könnte die Bereitschaft, an eine Schule zu gehen, wo sonst niemand hin will, dazu führen, dass man mit dem KuMi über eine Ausnahme verhandeln kann? Zumal, wenn man nur knapp über der Altersgrenze liegt und total gesund ist?

Falls sich hier jemand für die Altershöchstgrenzen in den anderen Bundesländern interressiert, kann ich auf folgensde nette Übersicht von der GEW verweisen:

http://www.gew.de/Binaries/Binary24111/ ... -05-16.pdf

Romaine
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Beitrag von Romaine »

beziehe mich hier auf dei frage: Heißt das also, dass man mit 43 zu Beginn des Refs noch auf Widerruf verbeamtet wird, obwohl man nach dem Ref keine Chance auf Verbeamtung hat?

ich (37 J.) komme aus nrw, trete jetzt das referendariat an und werde, da die altersgrenze bei 35 liegt, nicht mehr verbeamtet. (was total ärgerlich ist. scheinbar zählt ausbildung ect. nicht als anrechnung, sondern nur zivildienst und mutterschaft. obwohl ich zum berufskolleg gehe und meine ausbildung genau die fachrichtung ist, in der ich unterrichte). jedenfalls bin ich jetzt trotzdem beamtin auf probe! habe also die zwei jahre recht auf beihilfe und wenn ich danach nicht nach niedersachsen gehe, war es das mit der verbeamtung.
gruß
romaine
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Cavaradossi
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Beitrag von Cavaradossi »

Ja, das ist dumm. Da bist Du in genau der gleichen Situation wie ich. Habe es mittlerweile bestätigt bekommen: Für die Verbeamtung auf Widerruf während des Refs gibt es keine Altersgrenze, nach dem Ref dann aber sehr wohl, und bei uns in BW wird nichts angerechnet.

Ich werde wohl versuchen, eine Ausnahme zu erwirken. Das kommt natürlich auch vor in der Praxis: Wenn Du etwas zu bieten hast, was die unbedingt brauchen, kannst Du auch mit dem KuMi verhandeln bzw. Bedingungen stellen. Die müssen dann ihrerseits mit dem Finanzministerium darüber verhandeln. Dummerweise habe ich nicht Mathe studiert, dann wäre es kein Problem, denn als Mathelehrer bist Du hier megagefragt. Aber ich denke, ich werde mich an Schulen bewerben, wo sonst niemand hingehen will. Wenn ich dann das Gefühl habe, sehr willkommen zu sein, könnte ich es ja versuchen. Mal sehen, ist ja noch 2 Jahre hin.

Zwergnase
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Beitrag von Zwergnase »

Hallo!

Mich betrifft das auch, ich bin 31. Also bin ich im Februar - Referatsende - 33 und werde im April 34. Trotzdem (mein Schwerpunkt ist Grundschule) ist es nicht wahrscheinlich, dass ich sofort eine Stelle bekomme, für die man verbeamtet wird. Normalerweise muss man im Grundschulbereich erst mal einige Vertretungsstellen machen... Und dann klappt es nicht mehr.
D.h. natürlich auch, ich würde erst ganz spät in die Rentenkasse einzahlen. Die zwei Jahre mehr während des Referendariats wären dann schon mal hilfreich.

Romaine
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Beitrag von Romaine »

cavaradossi

ja, ich denke auch, dass man es mit anträgen wenigstens versuchen sollte und nicht so, wie mir hier nahe gelegt wurde, gleich das bundesland wechseln muss, nur um bessere bedingungen zu haben. werde das jedenfalls auch versuchen!

zwergnase

im grundschulbereich könnte es dann ja wirklich knapp werden. wenn du ein kind bekommen würdest, würde dir die zeit ja gut geschrieben, aber bekommst du dann eine planstelle? muss man da nicht auch so verteretungsstellen ect. annehmen. oder habe ich das falsch verstanden? hast du schon ein kind?
NRW.
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Zwergnase
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Beitrag von Zwergnase »

Hallo Romaine,

klar muss ich dann auch Vertretungsstellen annehmen, aber ich habe dann drei Jahre länger Zeit, um eine Planstelle zu finden (für die ersten beiden Kinder bekommt man wohl pro Kind drei Jahre). Ein Jahr würde ich dann bei dem Kind bleiben und damit hätte ich immer noch zwei Jahre gewonnen. Aber grundsätzlich geht es mir auch darum, dass ich einfach nicht länger mit einem Kind warten möchte - und wenn man dann sogar noch Vorteile hat...
Man bekommt ja auch Sozialpunkte, die bei der Einstellung hilfreich sein sollen - allerdings weiß ich nicht genau, wie das zusammenhängt.

Würest Du auch in ein anderes Bundesland gehen?

Romaine
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Beitrag von Romaine »

ja verstehe, dass du nicht warten möchtst mit dem kind. würde es so schnell wie möglich bekommen, an deiner stelle. wenn du jetzt schon weißt, dass du es willst. ist ja heutzutage oft so, dass die mütter immer älter werden, wenn sie auch beruflich was erreichen wollen. ich wusste nicht, dass du drei jahre pro kind bekommst.
ich würde evtl. nach niedersachsen wechseln, ist nicht so weit, aber ich möchte es auch mit meiner partnerschaft vereinen können. also, am liebsten wäre es mir, wenn ich hier verbeamtet werden könnte. ist eben sicherer und finanziell sorgenfreier und ich müsste nicht ins andere bundesland, schließlich ist meine familie hier und natürlich mein freundeskreis, den ich mir in den jahren im ruhrgebiet aufgebaut habe (bin nämlich zugezogen).
NRW.
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