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Der Beamtenstatus und Beihilfe*

Als Beamter bekommt man keinen Zuschuss zur Krankenversicherung, sondern Beihilfe, wenn man nicht gesetzlich krankenversichert ist. Das bedeutet, dass von den tatsächlich anfallenden Behandlungskosten je nach Beihilfesatz 50% (Durchschnittsreferendar), 70% (beihilfeberechtigter Ehepartner, Beihilfeberechtigter ab 2 Kindern) oder 80% (beihilfeberechtigte Kinder) übernommen werden.

Da Beamte, also auch Referendare rein rechtlich von der Versicherungspflicht befreit sind, steht es dem Beamten theoretisch auch frei, die restlichen Kosten aus eigener Kasse zu bezahlen (nicht ratsam!!) oder für den Rest eine private Krankenversicherung (PKV) als Ergänzung zur Beihilfe abzuschließen (das ist der Regelfall). Man versichert sich in der PKV also nur für die restlichen 50%, die nicht durch die Beihilfe abgedeckt sind. Der Beitrag für den gesunden Durchschnittsreferendar beträgt monatlich ca. 90-100 € (Ausbildungstarif für Lehramtsanwärter). Frauen zahlen immer etwas mehr als Männer!

Bleibt man dagegen gesetzlich versichert, so beteiligt sich das Land als Arbeitgeber nicht an den Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und auch die Beihilfe wird nicht gewährt. Da die GKV (z.B. AOK, DAK usw.) immer Vollversicherungen sind und keine Teil-Versicherungen kennen, muss der Beamte nun den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil allein bezahlen, also je nach Kasse ca. 15% des Bruttogehaltes. Das sind im Referendariat also ungefähr 150 € im Monat.

Bereits aus diesen beamtenrechtlichen Finanzierungsregelungen heraus ist ersichtlich, dass die private Krankenversicherung (PKV) für den normalen Beamten immer das kostengünstigste Modell darstellt.

 

*Rechtlicher Hinweis: Alle Angaben stellen eine persönliche Meinung dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die hier geäußerten Angaben ersetzen keine individuelle Beratung. Alle Angaben ohne Gewähr.

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